Rechtliche Betreuung - was ist das?
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Betreuung in ihrer heutigen Form gibt es (erst) seit 1992.
Zum 1.1.1992 löste sie die Vormundschaft über Volljährige und die Gebrechlichkeitspflegschaft ab.
Das Betreuungsrecht ist auf 3 unterschiedliche Gesetze verteilt:
- materielles Recht: §§ 1896 bis 1908i BGB
- gerichtliches Verfahren: §§ 271 bis 339 FamFG
- Verwaltungsrecht: §§ 1 bis 10 BtBG
Die rechtliche Betreuung stellt als Teil des Familienrechts ein fünftes familienrechtliches Fürsorgeverhältnis dar, neben elterlicher Sorge, Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft.
Durch die Aufsichts- und Kontrollfunktion des Gerichts gegenüber dem Betreuer einerseits und der Funktion des Betreuers als Vertreter des Betreuten der staatlichen Gewalt gegenüber andererseits ensteht ein Dreiecksverhältnis, welches zur möglichst effektiven Durchsetzung aller Rechte des Betreuten verhelfen soll.
Ablauf einer rechtlichen Betreuung
Das Verfahren für eine rechtliche Betreuung kann entweder auf Antrag des Betroffenen oder von Amts wegen eingeleitet werden.
Im Rahmen des Verfahrens ist dann eine persönliche Anhörung des Betroffenen durch das Gericht durchzuführen sowie ein ärztliches Gutachten einzuholen.
Auch die Betreuungsbehörde muss angehört werden. Diese hat neben der Unterstützung des Gerichts bei der Sachaufklärung außerdem die Funktion, eine geeignete Person als Betreuer vorzuschlagen.